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   LG Koblenz, 03.03.2009 - 12 T 14/09   

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https://dejure.org/2009,46270
LG Koblenz, 03.03.2009 - 12 T 14/09 (https://dejure.org/2009,46270)
LG Koblenz, Entscheidung vom 03.03.2009 - 12 T 14/09 (https://dejure.org/2009,46270)
LG Koblenz, Entscheidung vom 03. März 2009 - 12 T 14/09 (https://dejure.org/2009,46270)
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Brandenburg, 25.01.2016 - 31 C 332/14

    Stromsperre - Zutritt zum Stromzähler und Duldung der Unterbrechung

    Nur diese Person - welche jedoch nicht unbedingt identisch sein muss mit dem Kunden des Versorgungsunternehmens, d.h. dem hiesigen Beklagten - könnte nämlich ggf. bei einer Vollstreckung des Anspruches auf Gewährung des Zuganges/Zutritts zu dieser Messeinrichtung Widerstands leisten, so dass das Versorgungsunternehmen dann auch gegen diese konkrete Person gemäß §§ 892, 887 ZPO verfahren müsste ( LG Koblenz , Beschluss vom 03.03.2009, Az.: 12 T 14/09, u.a. in: "juris"; AG Oldenburg in Holstein , Beschluss vom 20.08.2009, Az.: 23 C 697/09, u.a. in: "juris"; AG Bad Segeberg , Beschluss vom 27.02.2013, Az.: 17 C 174/12, u.a. in: "juris" ).
  • AG Bad Segeberg, 27.02.2013 - 17 C 174/12

    Energielieferungsvertrag: Klage eines Energieversorgers auf Duldung der

    Ist die Klägerin jedoch zur Durchsetzung ihres Duldungsanspruchs auf eine Mitwirkung des Kunden angewiesen, bedarf es schon deshalb eines entsprechenden Duldungstitels, weil die Klägerin bei einer Vollstreckung ihres Anspruches auf Gewährung des Zuganges zu der Messeinrichtung für den Fall eines Widerstands des Schuldners nicht nach §§ 892, 887 ZPO verfahren könnte (vgl. LG Koblenz, Beschl. v. 03.03.2009 - 12 T 14/09, juris Rn. 5; AG Oldenburg in Holstein, Beschl. v. 20.08.2009 - 23 C 697/09, juris Rn. 15).
  • AG Flensburg, 31.08.2012 - 62 C 193/12

    Stromversorgung: Anspruch des Grundversorgers auf Unterbrechung der

    Ob der Anspruch nach § 19 Abs. 2 StromGVV im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (dafür: AG Oldenburg, NJOZ 2010, 229 [230]; OLG Koblenz, B. v. 14.12.2004, 8 W 826/04, Tz. 3 (juris); LG Braunschweig, B. v. 26.05.2003, 8 T 467/03; LG Koblenz, BeckRS 2009, 07156; LG Heilbronn, B. v. 20.03.1991, 2 T 57/91 (juris); dagegen: AG Hamm, NZM 2005, 320; LG Potsdam, NZM 2009, 159; AG Ravensburg, Urt. v. 05.04.2002, 12 C 459/02, Tz. 2 (juris); AG Merseburg, Urt. v. 23.05.2008, 6 C 128/08, Tz. 13 (juris)).
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